Regelwerke


Infrastruktur und Regelwerke

Betriebsführendes Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen (EIU) für die "Öffentliche Serviceeinrichtung Bahnpark Augsburg" ist:

Bahnpark Augsburg gGmbH
Firnhaberstraße 22c
86159 Augsburg

Es gelten folgende Regelwerke:

Nutzungsbedingungen - Allgemeiner Teil (NBS-AT) 
Nutzungsbedingungen - Besonderer Teil (NBS-BT)

Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV)

Eine Übersicht über unsere Gleise ersehen Sie auf unserem Gleisplan.

Kontakt:

Bahnpark Augsburg gGmbH
Firnhaberstraße 22c 
D-86159 Augsburg

Sie erreichen uns werktags von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr.

Telefon: 0049 (0)178 5318022
Email: markus.hehl(at)bahnpark-augsburg.eu

Zufahrt für Triebfahrzeugführer:

Es gelten die Örtlichen Richtlinien der DB AG. Nachrichtlich: Meldung beim Fahrdienstleiter Augsburg Hbf über GSMR Kurzwahl 1350 oder Langwahl zur Rangierfahrt bis LS 038 in den Bahnpark Augsburg (ehemaliges Bahnbetriebswerk), Gleis 21Bw. Ab Bw-Grenze: Ortsstellbereich. Triebfahrzeugführer ohne Ortskenntnis benötigen einen Lotsen, den der Bahnpark auf Anfrage stellen kann. Im gesamten Bereich des Bahnpark und der DB-Abstellanlage gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 5 bzw. 10 km/h.